Leckerkennungssysteme

Leckerkennungssystem LS 1
Leckerkennungssystem LS 2
Leckerkennungssystem LS 3

Die ab 01.08.2017 geltende AwSV stützt sich im Hinblick auf die technische Ausführung von Heizölanlagen auf die TRwS 791. Dieses Regelwerk wurde ebenfalls überarbeitet und sieht im Gegensatz zur bisherigen Installationsweise für jedes Ölförderaggregat eine Rückhalteeinrichtung vor. Diese Regelung gilt nicht nur für die Errichtung von Neuanlagen, sondern im Zusammenhang mit Wartungs- und Reparaturarbeiten auch für den Anlagenbestand. Das bedeutet, bestehende Altanlagen müssen entsprechend nachgerüstet werden, um der Betreiberpflicht der AwSV nachzukommen. Diese Regelung gilt gleichermaßen für alle Ölförderaggregate, unabhängig von Bauform und Hersteller.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, gibt es von OILPRESS für die unterschiedlichsten Gerätetypen speziell abgestimmtes Zubehör, welches einfach zu installieren und nachzurüsten ist.

Mehr Informationen zu den neuen Leckerkennungssystemen finden Sie hier.